Einleitung & Geltungsbereich
Zweck dieses Dokuments
Die Migros Accessibility Guidelines & Standards (MAGS) definieren verbindliche Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit für alle Websites und Web-Applikationen der Migros-Gruppe.
Warum Barrierefreiheit?
- Menschenrecht: Zugang zu digitalen Angeboten ist ein Grundrecht (UN-Behindertenrechtskonvention).
- Gesetzliche Pflicht: Das Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und der European Accessibility Act (EAA, ab Juni 2025) verlangen barrierefreie digitale Angebote.
- Bessere Qualität: Barrierefreie Websites sind für alle Menschen besser nutzbar – auch bei situativen Einschränkungen (Sonnenlicht, eine Hand besetzt, laute Umgebung).
- Reichweite: Rund 20% der Bevölkerung leben mit einer Behinderung.
Geltungsbereich
Diese Richtlinien gelten für:
- Alle öffentlich zugänglichen Websites der Migros-Gruppe
- Interne Web-Applikationen
- Web-Components und Shared Libraries (z.B. Web-Components-Toolbox)
- Neue Entwicklungen und wesentliche Überarbeitungen bestehender Angebote
Zielsetzung
Alle digitalen Angebote erfüllen mindestens WCAG 2.2 Level AA. Wo sinnvoll und machbar, wird Level AAA angestrebt.